Zahlungshinweise und sonstige Vereinbarungen:

I.

a)
Die Zahlung kann nur vorgenommen werden in bar oder mit bestätigtem Bankscheck bei Übergabe des Fahrzeugs. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs umseitigen Betrag zu bezahlen. Mit Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug sowie die Gebühren und die Auslagen des Vermittlers abgegolten. Der Auftraggeber verzichtet auf die Offenlegung der Einkaufsrechnung, ihm genügt eine Gesamtrechnung des Vermittlers.
b)
Keine Preisbindung im Ausland! D.h. Preiserhöhungen werden bis zum Endverbraucher weitergegeben.
c)
Die Garantiepapiere für das Fahrzeug werden mitgeliefert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er den eigentlichen Lieferanten erst mit Auslieferung der Garantieunterlagen ersehen kann.

II.

Die Ausstattung richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes. Eventuell müssen noch ausländische Formulare unterschrieben werden.

III.

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Durch den Hersteller oder den Vertragshändler verursachte Liefer verzögerungen hat der Vermittler nicht zu vertreten. Der Vermittler ist berechtigt im Namen des Auftraggebers alle rechtlichen Schritte durchzuführen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehen.

IV.

Die Abnahme des Fahrzeugs hat spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen weiterhin im Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern.

V.

Wir machen hiermit darauf aufmerksam, dass es sich bei dem in diesem Vermittlungsauftrag beschriebenen Fahrzeug um ein speziell nach den von Ihnen als Auftraggeber gewünschten Spezifikationen für Sie gefertigtes Fahrzeug handelt, wodurch ein u. U. gem. Fernabsatzgesetz bestehendes 14-tägiges Widerrufsrecht entfällt